BHI begrüßt Asbestverbot der AsDB

Die Asiatische Entwicklungsbank (AsDB) soll ein Verbot aller asbesthaltigen Produkte bei den von ihr finanzierten Projekten verfolgen. Dies berichtete das International Ban Asbestos Secretariat (IBAS)

und beruft sich dabei auf ein Schreiben des Direktors der Safeguards Division der AsDB, Bruce Dunn, vom 9. November 2020 an die Organisation. 

In seinem Schreiben legte Dunn dar, dass die AsDB sich der schwerwiegenden Auswirkungen auf die Gesundheit bewusst ist, die asbesthaltige Materialien (ACM) für Menschen haben können, die diesen Stoffen ausgesetzt sind. Er sagte, die AsDB ergreift derzeit mehrere Maßnahmen, um derartige Risiken in unseren Projekten zu minimieren; so wird etwa ein internes Memorandum vorbereitet, in dem die Empfehlung ausgesprochen wird, bei zukünftigen AsDB-Projekten keine Beschaffung von Produkten mehr zu unterstützen, die Asbest enthalten.

Das IBAS berichtete, dass die AsDB erstmals 2019 ihre Intention angekündigt habe, die Verwendung von Asbest bei ihren Projekten zu untersagen. „Seit 2009 hat die Asiatische Entwicklungsbank (AsDB) explizit verboten, dass die AsDB die Herstellung von oder den Handel mit schwach gebundenen Asbestfasern finanziert. Der Ankauf und die Verwendung von gebundenen Asbestzementplatten mit einem Asbestgehalt von unter 20 % waren jedoch erlaubt. Diese Regelung stand im Einklang mit den herrschenden Standards in der Branche und mit den Sicherheitsleitlinien. Angesichts der steigenden Sorge über potenzielle Risiken bei diesen Produkten ergreift die AsDB nun Maßnahmen dagegen. Ab 2020 wird die AsDB keine neuen Projekte mehr finanzieren, bei denen Asbest in irgendeiner Form vorkommt; diese aktualisierte Haltung wird auch in der nächsten Überarbeitung des AsDB Safeguard Policy Statement enthalten sein, sagte Berichten zufolge ein Vertreter der AsDB.  

Die BHI, die eng mit Union Aid Abroad-APHEDA, dem NGO-Forum zur AsDB und dem Netzwerk für ein Asbestverbot in Asien (ABAN) zusammenarbeitet, begrüßte diese jüngsten Entwicklungen. Der internationale Gewerkschaftsbund berichtete zudem, dass man direkt in das laufende Verfahren zur Überarbeitung des Safeguard Policy Statement eingebunden sei und sicherstellen wolle, dass es eine kategorische Bestimmung zum Verbot einer Asbestverwendung bei AsDB-finanzierten Projekten gibt und dass die wichtigsten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vollumfassend geachtet werden.