BHI/EFBH: Arbeit sollte nicht töten – Arbeitsschutz zum Grundrecht erklären
*Gemeinsame Stellungnahme von BHI und EFBH zum Internationalen Gedenktag für die Opfer von Arbeitsunfällen (IWMD)
Am 28. April gedenken die Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI) und die Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) derjenigen Arbeitnehmer, die bei Unfällen an der Arbeitsstätte oder durch Berufskrankheiten ihr Leben verloren haben. Gemeinsam werden wir uns auch weiterhin für gute, menschenwürdige und sichere Arbeitsbedingungen einsetzen, die keine Gefahr für die Gesundheit bedeuten.
Unser Bestreben für besseren Arbeitsschutz zieht die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich, da die Gesellschaft im Ganzen gerade für die Notwendigkeit sensibilisiert ist, Covid-19 an den Arbeitsstätten zu thematisieren. Gewerkschaften berichten, dass Unternehmen, in denen entsprechende Arbeitsschutz-Rechte für die Arbeitnehmer bestehen und wo die Beschäftigten am Arbeitsschutzmanagement beteiligt sind, viel besser mit der Corona-Pandemie umgehen konnten. Wir wissen dennoch mehr als je zuvor über Gefahren am Arbeitsplatz Bescheid und ebenso kennen wir die Maßnahmen und Gesetze, die Todesfälle, Verletzungen und eine Beeinträchtigung der Gesundheit in Beruf und Beschäftigung vermeiden helfen; jedes Jahr verlieren nach wie vor über hunderttausend Beschäftigte in der Bauindustrie und Holzwirtschaft ihr Leben, obwohl diese „Unfälle“ hätten vermieden werden können. Die unzureichenden Arbeitsbedingungen haben Folgen, und die Arbeitnehmer in allen Sektoren der BHI bezahlen dafür mit ihrer Gesundheit, von der Zementbranche über die Ziegelbrennereien und Baustellen bis zur Holzverarbeitung.
Im Gedenken an unsere Mitglieder und andere Arbeitnehmer, die ihr Leben verloren haben, unterstützen wir entschlossen die Anerkennung von gesunden und sicheren Arbeitsplätzen als ein Grundrecht durch die Internationale Arbeitsorganisation (ILO). Ein weltweiter Konsens für eine solche Veränderung wird die Anwendung guter Arbeitsschutznormen fördern und sowohl Länder als auch Unternehmen davon abhalten, einen Wettbewerbsvorteil durch .Bedingungen und Praktiken erlangen zu wollen, die unter den Standards liegen.
Die Gewerkschaften sind bereit, sie können und wollen helfen. Doch unsere Bemühungen werden von informeller Beschäftigung, Fremdvergabe, Behinderung der Mitbestimmung und ausbeuterischen Beschäftigungspraktiken untergraben. Erfolge werden dann erzielt, wenn Gewerkschaften und Management zusammenarbeiten und gemeinsame Ziele im Bereich Arbeitsschutz verfolgen, damit es keine tödlichen Unfälle an den Arbeitsstätten gibt und die Risiken für berufsbezogene Krankheiten und Verletzungen verringert werden. Daher haben Mitgliedsverbände von BHI und EFBH eine weltweite Allianz mit Arbeitgeberverbänden und Unternehmen in der Bau-, Holz- und Forstwirtschaft aufgebaut, um eine Erklärung zu unterzeichnen, mit der die Gesundheit und Sicherheit an der Arbeitsstätte als Grundrecht der Arbeitnehmer anerkannt wird.
Wir begrüßen die wegweisende Entscheidung des ILO-Verwaltungsrats im März 2022, die Entscheidung über die Festsetzung von Arbeitsschutz als Grundrecht auf die Tagesordnung für die Internationale Arbeitskonferenz (ILC) 2022 zu setzen. Während dies eine positive Entwicklung darstellt, ist es nicht sicher, dass wir unsere Forderung nach unerschütterlicher Unterstützung dieses Rechts durch das Übereinkommen Nr. 155 über Arbeitsschutz (1981) und das Übereinkommen Nr. 161 über die betriebsärztlichen Dienste (1985) erfolgreich durchsetzen können.
Vor diesem Hintergrund fordern wir, dass Arbeitsschutz als ein Fachbereich der öffentlichen Gesundheit anerkannt wird, für den Regierungen explizite Bestimmungen erlassen und aufgrund dessen sie sich bei der ILO dafür einsetzen müssen, dass gesunde und sichere Arbeitsplätze als ein Grundrecht der Arbeitnehmer anerkannt werden.
Dieser Erfolg bei der ILO ist entscheidend für die Frage, welcher Ansatz für den Umgang mit Arbeitsschutz weltweit erforderlich ist, damit die internationalen Arbeitsschutz.