BHI veröffentlicht Thesenpapier zu Kernarbeitsnormen
Im Rahmen ihrer breit gefächerten Bestrebungen, die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) davon zu überzeugen, dass sie Arbeitsschutz als grundlegendes Recht anerkennt und erklärt, hat die BHI ein Thesenpapier veröffentlicht, in dem das ILO-Übereinkommen Nr. 155 über Arbeitsschutz (1981) und das ILO-Übereinkommen Nr. 161 über die betriebsärztlichen Dienste (1985) als die zentralen Übereinkommen für die Gewährleistung des Rechts auf eine sichere und gesunde Arbeitsumwelt begründet sind.
Das Dokument wurde von der BHI wenige Tage vor dem diesjährigen internationalen Gedenktag für die Opfer von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten am 28. April veröffentlicht. Es heißt darin, dass absolute Einigkeit darüber herrscht, dass das Übereinkommen Nr. 155 das zentrale Übereinkommen über Arbeitsschutz ist und die wesentlichen Prinzipien, Verantwortlichkeiten und Rechte in diesem Bereich festlegt. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass das Übereinkommen Nr. 161 eng mit dem Übereinkommen Nr. 155 verknüpft ist, wenn man bedenkt, wie eng die Entwicklung einer innerstaatlichen Arbeitsschutzpolitik und die Einrichtung von betriebsärztlichen Diensten zusammenhängen.
Die BHI machte geltend, dass die Erklärung von 1998 angepasst und um das Grundrecht auf eine sichere und gesunde Arbeitsumwelt als fünfte Kernarbeitsnorm der ILO erweitert werden muss. Aktuell lauten die vier Kernarbeitsnormen: Vereinigungsfreiheit und effektive Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung von Zwangs- und Pflichtarbeit; Abschaffung von Kinderarbeit und Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Jedes dieser vier grundlegenden Rechte wird von zwei Übereinkommen gestützt, die als zentral für diese Rechte betrachtet werden. .
Die BHI orientiert sich an diesem Rahmen und fordert, dass die Übereinkommen Nr. 155 und Nr. 161 als zentrale Übereinkommen mit aufgenommen werden, um das Recht auf eine sichere und gesunde Arbeitsumwelt zu gewährleisten; hierbei soll das ILO-Übereinkommen Nr. 187 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (2006) als ergänzendes Übereinkommen dienen
Die BHI drängte alle Mitgliedsverbände, das Thesenpapier zu nutzen, um auf die Entscheidung zu drängen, dass die Übereinkommen Nr. 155 und Nr. 161 als zentrale Übereinkommen für den Arbeitsschutz beschlossen werden. Die Organisation sagte, wenn der Arbeitsschutz zu einem grundlegenden Recht erklärt wird, könnten die Leben zahlreicher Arbeitnehmer gerettet und unermessliches Leid durch zahlreiche berufsbedingte Krankheiten vermieden werden.
Das Thesenpapier kann heruntergeladen werden hier.