Finnland: Neue Anleitung für Risikoeinschätzung zu Covid-19 für Baustellen
(Photo: www.taj-strategie.fr)
Der Verband der finnischen Bauindustrien RT, die finnische Baugewerkschaft, Trade Union Pro und RAKLI haben zusammen mit dem Finnischen Institut für Arbeitsschutz, dem Ministerium für Soziales und Gesundheit sowie dem Umweltministerium neue Anleitungen für Arbeitgeber zur Durchführung einer Risikoeinschätzung mit Blick auf Covid-19-Infektionen an Baustellen und ähnlichen Arbeitsstätten erarbeitet.
Damit wird eine Umfrage ergänzt, die aktuell von Rakennusliitto, einem BHI-Mitgliedsverband, durchgeführt wird, um die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit auf Baustellen zu bewerten, unter anderem die Risiken hinsichtlich Covid-19. Wie Rakennusliitto ankündigte, werden die Ergebnisse der Umfrage veröffentlicht und dazu genutzt, eine Arbeitsschutzstrategie für die Bauindustrie zu erarbeiten.
Der Leitfaden mit Instruktionen überträgt die Verantwortung für die Durchführung einer allgemeinen Risikoeinschätzung gezielt dem verantwortlichen Bauunternehmen einer Baustelle. Jeder, der an dieser Arbeitsstätte tätig ist, muss die Maßnahmen befolgen, die auf dieser Einschätzung beruhen, und die Arbeitgeber sind dringend aufgefordert, die Risiken ihrer Tätigkeiten zu bewerten.
Die Anleitung bietet Leitlinien zur Unterstützung der Risikobewertung. Im Mittelpunkt stehen die Vermeidung von Situationen, in denen die Arbeitnehmer dem Virus ausgesetzt wären, und Handlungsanweisungen, falls dies möglicherweise der Fall war bzw. wenn eine Infektion gegeben ist oder eine arbeitsbezogene Krankheit vermutet wird. Sie ist für alle Arbeitsstätten in der Baubranche gedacht, auf denen die Beschäftigten eventuell dem Coronavirus ausgesetzt sein könnten.
Die Arbeitgeber in der Bauindustrie müssen das Risiko einer Corona-Infektion für ihre Beschäftigten bewerten, sowohl bei der Arbeit und in Situationen an der Arbeitsstätte als auch für die Pausen. Im Fall einer Infektion mit Covid-19 müssen die Risikoeinschätzung für die Arbeitsstätte aktualisiert und die Schutzmaßnahmen gegebenenfalls verstärkt werden. Während einer offiziellen Quarantäne darf der betroffene Arbeitnehmer, der dem Virus ausgesetzt war oder sich damit infiziert hat, nicht zur Arbeit kommen. Ein Arbeitnehmer, der sich offiziell in Quarantäne befindet, hat Anspruch auf Krankengeld auf Grundlage einer infektiösen Krankheit.
Der Arbeitgeber sollte außerdem seine Beschäftigten darin bestärken, auch außerhalb der Arbeitszeit und Arbeitsstätte die Corona-Risiken bewusst im Blick zu haben, etwa im öffentlichen Nahverkehr oder in gemeinsamen Unterkünften. Das Wichtigste hierbei ist ein sicherer Abstand, häufiges und gutes Händewaschen und das Tragen einer medizinischen Maske, genau wie an der Arbeitsstätte.