Gewerkschaften in Malaysia gegen Suspendierung des Parlaments
(Photo: Sharjah24News)
Gemeinsam stellen sich Gewerkschaften in Malaysia gegen die Suspendierung des nationalen Parlaments bis August 2021, die auf die Ausrufung des Notstands als Reaktion auf die Corona-Pandemie folgt.
In einer Stellungnahme vom 13. Januar rief die Koalition für Arbeitsrechtreformen (Labour Law Reform Coalition, LLRC) die Regierung dazu auf, die Suspendierung aufzuheben und einen parteiübergreifenden Konsens zu verhandeln, damit die Reformen des Arbeitsrechts beschleunigt werden. Während man die Bestrebungen der Regierung beim Kampf gegen das Corona-Virus unterstütze, so heißt es, sei man zutiefst besorgt über die Suspendierung des Parlaments; die Koalition sagte, dadurch werden die Arbeitsrechtreformen in Malaysia weiter verzögert und das Ziel der Regierung unterminiert, einen Anteil der Arbeitnehmerentgelte am BIP von 48 Prozent zu erreichen.
„Die Verzögerung der parlamentarischen Abläufe wird sich negativ auf die Vereinigungsfreiheit der Arbeitnehmer in Malaysia auswirken, ebenso wie auf die Arbeit der Regierung bei der Anpassung der nationalen Gesetze an internationale Arbeitsnormen. Der aktuelle Zustand bedeutet für die meisten Arbeitnehmer, dass sie ohne Schutz dastehen, weil die Gewerkschaften sich nicht effektiv für bessere Löhne, Sozialleistungen und Arbeitsbedingungen einsetzen können“, so die Vorsitzenden der LLRC, N. Gopal Kishnam und Irene Xavier.
Die LLRC, der auch der BHI-Rat der Mitgliedsverbände in Malaysia angehört, erläuterte, dass es ohne Kollektivverhandlungen an den Arbeitsstätten nicht möglich sei, das in der „Shared Prosperity Vision 2030“ erklärte Ziel der Regierung umzusetzen, einen Anteil der Arbeitnehmerentgelte am BIP von 48 Prozent zu erreichen. Die Koalition fügte hinzu, dass die Suspendierung des Parlaments den Arbeitgebern außerdem die Möglichkeit einräumt, unilaterale Kündigungen auszusprechen, und das inmitten einer Pandemie ohne dass Kollektivverhandlungen stattfinden können. .
Die LLRC wies noch einmal darauf hin, dass am 1. Januar die Änderung des Gesetzes über die Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen in Kraft getreten ist und die Regierung unverzüglich noch im ersten Quartal 2021 die Novellierungen des Gewerkschafts- und Beschäftigungsgesetzes vorlegen und verabschieden solle..
“Diese Arbeitsgesetze stehen miteinander in Zusammenhang. Ohne diese Änderungen und deren Umsetzung können viele Bestimmungen im Gesetz über die Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen nicht behördlich durchgesetzt werden,” sagte der Vorstand der LLRC.
Am 12. Januar hatte der König das erste Mal seit 1961 für Malaysia den landesweiten Notstand ausgerufen und das Parlament für Monate suspendiert, um so die Pandemie besser bekämpfen zu können. Regierungskritiker und Gesetzgeber der Opposition sehen den Ausnahmezustand jedoch als strategischen Zug, mit dem der umstrittene Premierminister sich weiterhin an die Macht klammert.