Gewerkschaften intensivieren Kampagne für Asbestverbot

BHI-Mitgliedsverbände in der Region Afrika/Naher Osten haben beschlossen, ihre nationalen Kampagnen gegen die Verwendung von Asbest zu intensivieren, um sich damit gegen die aggressiven Marketingkampagnen derjenigen Länder zu stellen, die Asbest herstellen oder exportieren.  

Bei einem Online-Meeting am 9. Dezember erläuterte die BHI einige Leitlinien, wie die Kampagnenstrategien der Mitgliedsverbände gestärkt und an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden können. So sollten zum Beispiel die Gewerkschaften in Simbabwe, wo Asbest weiterhin abgebaut wird, auf eine gerechte Übergangsfrist drängen, damit es den von dieser Branche abhängigen Arbeitern möglich ist, bessere und gesundheitsfreundlichere Beschäftigung zu finden.

Die BHI-Mitgliedsverbände wurden außerdem gebeten, sich bei ihren jeweiligen Regierungen dafür einzusetzen, dass diese mit Blick auf die Rotterdamer Konferenz der Vertragsstaaten (COP 10) in Genf, Schweiz, vom 19.-30. Juli 2021 die Zusage machen, Asbest an der Arbeitsstätte zu verbieten, insbesondere in der Bauwirtschaft.  

Die BHI-Regionalvertreterin für Afrika und den Nahen Osten, Crecentia Mofokeng, sagte, die Entscheidung für eine Intensivierung der Anti-Asbest-Kampagnen ist Bestandteil der weltweiten Bestrebungen, die Verwendung von Asbest komplett zu verbieten, über asbestbedingte Krankheiten von Arbeitnehmern zu informieren und ein Verständnis darüber zu vermitteln.  

Im November wurde berichtet, dass die Asiatische Entwicklungsbank (AsDB) ein Verbot aller asbesthaltigen Produkte bei den von ihr finanzierten Projekten anstrebt.  

Das International Ban Asbestos Secretariat (IBAS) berief sich auf den Direktor der Safeguards Division der AsDB, Bruce Dunn, der mitteilte, dass die AsDB sich der schwerwiegenden Auswirkungen auf die Gesundheit bewusst ist, die asbesthaltige Materialien (ACM) für Menschen haben können, die diesen Stoffen ausgesetzt sind.  

Das IBAS berichtete, dass die AsDB erstmals 2019 ihre Intention angekündigt hatte, die Verwendung von Asbest bei ihren Projekten zu untersagen. „Seit 2009 hat die Asiatische Entwicklungsbank (AsDB) explizit verboten, dass die AsDB die Herstellung oder Verwendung von bzw. den Handel mit schwach gebundenen Asbestfasern finanziert. Der Ankauf und die Verwendung von gebundenen Asbestzementplatten mit einem Asbestgehalt von unter 20 % waren jedoch erlaubt. Diese Regelung stand im Einklang mit den herrschenden Standards in der Branche und mit den Sicherheitsleitlinien. Angesichts der steigenden Sorge über potenzielle Risiken bei diesen Produkten ergreift die AsDB nun Maßnahmen dagegen. Ab 2020 wird die AsDB keine neuen Projekte mehr finanzieren, bei denen Asbest in irgendeiner Form vorkommt; diese aktualisierte Haltung wird auch in der nächsten Überarbeitung des AsDB Safeguard Policy Statement enthalten sein, sagte Berichten zufolge ein Vertreter der AsDB.