Mitgliedschaft für Wanderarbeitnehmer in Deutschland bereits vor Einreise möglich
Im Kontext verschiedener Bestrebungen, die Rechte der Wanderarbeiter in Deutschland zu schützen, hat die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ein neues Mitgliedschaftsmodell eingeführt, im Rahmen dessen Arbeitsmigranten bereits vor der Einreise Mitglieder bei der Gewerkschaft werden können.
Das neue System der Mitgliedschaft sieht vor, dass Wanderarbeiter aus der Bauindustrie, die in Deutschland arbeiten werden, bereits vor ihrer Einreise ins Land über eine einzige Online-Schnittstelle für die Registrierung und Zahlung der Beiträge Mitglied bei der IG BAU werden können.
Die neuen Mitglieder haben dann Anspruch auf die folgenden Hilfen:
- Kostenfreie Beratung, Unterstützung und Vertretung in Rechtsfragen,
- Zugang zu Informationen in der von ihnen bevorzugten Sprache,
- Streikunterstützung,
- Arbeits- und Sozialrechtsschutz in Deutschland sofort.
Die IG BAU verwies auf die Berliner Satzung 2017 und sagte, dass den Wanderarbeitnehmern im Baugewerbe und in der Agrarwirtschaft die Jahresmitgliedschaft offensteht.
Die Mitgliedschaft in der IG BAU kann jedes Jahr erneuert werden. Der Jahresbeitrag beträgt EUR 187,20 für Wanderarbeiter im Baugewerbe und EUR 146,40 für Wanderarbeiter in der Agrarwirtschaft. Der Gewerkschaft zufolge liegt die Mitgliedschaft für die Wanderarbeitnehmer viel niedriger als gewöhnlich, da sie sich nur vorübergehend im Land aufhalten.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Beitragszahlung und endet nach zwölf Monaten ohne Kündigung, sofern sie nicht erneuert wird.
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