BHI erstellt zwei wichtige Berichte zu Katar

06 November 2019 20:22



Die BHI hat zwei miteinander in Zusammenhang stehende Berichte zu Katar veröffentlicht. Der eine – er trägt den TitelBWI Report on Qatar”. ist eine Reaktion auf den jährlichen Fortschrittsbericht über das Programm für technische Zusammenarbeit zwischen der IAO und Katar. Die Veröffentlichung dieses Berichts fällt zeitlich mit der Diskussion zusammen, die für diese Woche im IAO-Verwaltungsrat mit Blick auf den Fortschrittsbericht ansteht, den das Katar-Büro der IAO erstellt hat.


Das zweite Dokument wurde von Anwälten aus Nepal, Indien und den Philippinen vorbereitet. Es basiert auf Informationen, die Wanderbauarbeiter im Rahmen einer ambulanten Rechtsberatung vom 14. Juni 2019 in Doha bereitgestellt haben. Dieses Dokument wurde den Behörden in Katar bereits vorgelegt und ist Teil unserer laufenden Zusammenarbeit mit ihnen.


Der Bericht enthält eine Reihe von Empfehlungen an die Regierung von Katar im Hinblick auf Bereiche, in denen diese ihre Reformen vorantreiben will. Eines der Probleme, die es anzugehen gilt, ist der Lohndiebstahl, den diverse Arbeitgeber betreiben – sei es durch Nichtzahlung von Löhnen oder in anderer Form. Aber auch der neue Arbeiterunterstützungs- und Versicherungsfonds, der von der Regierung eingerichtet wurde und im nächsten Monat in Kraft treten wird, ist Thema des Berichts. Die Beilegung von Lohnstreitigkeiten hat in der Vergangenheit bis zu 16 Monate in Anspruch genommen und war Anlass für zahlreiche Arbeitskämpfe. Der Fonds entschädigt Arbeitnehmer, die nachweislich Opfer von Lohndiebstahl sind, und fordert die entsprechenden Gelder anschließend von den jeweiligen Arbeitgebern ein. Auf diese Weise bessert er die Situation von Bauarbeitern spürbar.


Ein weiterer Bereich, in dem bereits erhebliche Fortschritte erzielt wurden, ist der Arbeitsschutz. Die BHI arbeitet mit dem Obersten Ausschuss für Übergabe und Nachfolge (Supreme Committee on Delivery and Legacy), dem Ministerium MASDLA sowie dem Bau- und Entwicklungsunternehmen QDVC/VINCI zusammen, mit dem sie eine Rahmenvereinbarung geschlossen hat, die auch für Katar gilt. Darüber hinaus hat die BHI hat auch mit Besix und Salini Impreglio – die ebenfalls beide in Katar tätig sind – globale Vereinbarungen getroffen. Fortschritte wurden hier vor allem in Sachen Sicherheit erzielt. Auch im Bereich Gesundheitsschutz werden Anstrengungen unternommen; diese jedoch müssen noch deutlich schneller vorangetrieben werden – insbesondere in Bezug auf Gesundheitsrisiken durch Hitzestress.


Beträchtliche Fortschritte sind hinsichtlich der Standards für die Unterbringung von Arbeitnehmern zu erkennen. Als die BHI im Jahr 2010 ihre Arbeit zu Belangen rund um Katar aufnahm und ab 2014 dann im Land selbst tätig wurde, zählten die Unterbringungsstandards noch zu den Hauptthemen. Allerdings ist eine bessere Vorausplanung für neue Unterkünfte erforderlich, um sicherzustellen, dass die Einrichtungen vollständig fertiggestellt sind, bevor sie von Arbeitnehmern genutzt werden.


Auch mit Behörden, Unternehmen und dem IAO-Projektbüro hat die BHI bei der Entwicklung von Arbeiterwohlfahrtskomitees, Arbeiterwohlfahrtsforen und gemeinsamen Ausschüssen eng zusammengearbeitet. Vertretungssysteme werden über WM-bezogene Standorte hinaus auf die gesamte Branche ausgedehnt, was Gutes für die Zukunft verheißt.


Auf Unternehmensebene wurden Arbeitnehmervertreter im Rahmen transparenter und fairer Wahlen in geheimer Abstimmung gewählt. Die BHI hat in den Bereichen Gesundheitsschutz, Sicherheit und Beschwerdeverfahren an der Schulung gewählter Vertreter mitgewirkt. In der Einrichtung und dem Funktionieren von Ausschüssen sieht die BHI wichtige Schritte in Richtung eines umfassenden Schutzes von Gewerkschaftsrechten; sie schlägt daher vor, diesen Ausschüssen weitere Verantwortlichkeiten zu übertragen.


Die beiden jetzt veröffentlichten Berichte stellen weitere Hintergrundinformationen über die Arbeit der BHI in Katar zur Verfügung, benennen im Detail, welche Fortschritte noch erforderlich sind, und geben einige konkrete Empfehlungen.