Die Unabhängige Gewerkschaft für Holz, Forstwirtschaft und Papierverarbeitung in Bosnien-Herzegowina (Gewerkschaft der Beschäftigten in der Forstwirtschaft) verfolgt einen zweigleisigen Ansatz, um ihre Mitglieder vor Covid-19 zu schützen. Zum einen hat die Gewerkschaft Maßnahmen ergriffen, um die Kommunikation mit den Arbeitnehmervertretern im Betrieb und den Mitgliedern aufrecht zu erhalten. Zum anderen hat sie die Arbeitgeberverbände aufgerufen, konkrete Vorschläge zu machen bzw. sonstige Notfallmaßnahmen vorzulegen, die umgesetzt werden könnten, um auf die Pandemie zu reagieren, in Zusammenarbeit mit Regierung und Gewerkschaften.
Der BHI-Mitgliedsverband hat seine Mitglieder in betrieblichen Gewerkschaftsgremien und die Vertrauensleute dazu aufgerufen, an den jeweiligen Arbeitgeber ein offizielles Schreiben zu senden, in dem nochmal darauf hingewiesen wird, dass die Arbeitnehmerrechte an der Arbeitsstätte beachtet werden müssen, und dass der Wunsch der Arbeitnehmer, ihre Rechte gesetzeskonform auszuüben, geachtet werden sollte. Zudem hat die Gewerkschaft ihre Mitglieder angewiesen, vom Arbeitgeber die Zusage einzuholen, dass sie regelmäßig über die finanzielle Lage informiert werden. Die Gewerkschaftsvertreter sind gebeten worden, die Bemühungen der Arbeitgeber um Abstimmung mit der Regierung bei der Unterstützung mitzuverfolgen, darüber zu informieren und, wenn möglich, den Schulterschluss zu suchen.
Darüber hinaus betonte die Gewerkschaft, dass die Gewerkschaftsvertreter ihre Mitglieder dazu aufrufen sollten, auf die eigene Gesundheit und die der anderen zu achten und sich an die Maßnahmen und Empfehlungen zu halten, die von den Institutionen erlassen werden, um die öffentliche Gesundheit und Sicherheit zu schützen.
Die Gewerkschaft der Forstarbeiter und die Gewerkschaft der Angestellten im Handel haben den Arbeitgeberverbänden Schritte vorgeschlagen, wie die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlergehen der Arbeitnehmer während dieser Pandemie geschützt werden können, heißt es. Darunter fallen folgende Maßnahmen: Ausnahmeregelungen für Steuern und Sozialbeiträge, volle Lohnzahlung, Lohnerhöhung für diejenigen Beschäftigten, die mindestens 10 Prozent arbeiten, und Kündigungsverbot für Verträge.