Gute Nachrichten für den Bausektor – Ausweitung des Tarifabkommens auf alle israelischen Kranführer

31 July 2017 07:57

 

Rund vier Monate nach Unterzeichnung des Modelltarifabkommens zur Festlegung der Rechte der Kranführer unterzeichnete der israelische Minister für Arbeit und Soziales Haim Katz eine Anordnung, dass die Bedingungen des Abkommens mit sofortiger Wirkung auf sämtliche Kran- und Turmkranführer des Sektors auszuweiten seien. Der Präsident der israelischen Bau- und Holzarbeiter Gewerkschaft, Yitzhak Moyal, kommentiert: „Die Kranführer können nun endlich aufatmen!".

Gemäß dem im April vom Vorsitzenden des israelischen Gewerkschaftsdachverbands Histadrut, Avi Nissenkorn, sowie dem Präsidenten der israelischen Bau- und Holzarbeitergewerkschaft, Yitzhak Moyal, unterzeichneten Abkommens, wird sich der Mindestlohn für Kranführer durch die Unterzeichnung der Anordnung auf NIS 49 (rund USD 13,73) pro Stunde belaufen. Rund anderthalb Jahre später wird sich der Lohn auf NIS 52 (rund USD 14,57) in der Stunde erhöhen. Eine weitere Zulage in Höhe von NIS 3,5 (rund USD 0,98) stündlich wird bei Arbeiten in großen Höhen und aufgrund isolierter Tätigkeiten gewährt.

Darüber hinaus haben die Arbeitnehmer von ihrem ersten Arbeitstag an Anrecht auf einen Studienfonds. Die Arbeitgeber zahlen 5% in diesen Fonds ein, wovon 2,5% zugunsten der Arbeitnehmer sind. Darüber hinaus sieht das Abkommen sogar eine Zulage für besondere Risiken in Höhe von NIS 4 (rund USD 1,12) pro Stunde sowie einen Zuschuss für Fahrkosten vor. Dies entspricht der doppelten Höhe des zunächst vorgesehenen Betrags.

Ein weiterer im Tarifabkommen festgelegter Aspekt, der mit sofortiger Wirkung ab der Veröffentlichung der Anordnung für sämtliche Kranführer gelten wird, besteht in der Verbesserung des physischen Arbeitsumfeldes der Kranführer. Dabei soll der Schwerpunkt auf der Verbesserung der Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen an ihren Arbeitsplätzen gelegt werden. Die beteiligten Parteien werden im Hinblick auf Sonderschulungen im Zusammenhang mit der Sicherheit der Kräne zusammenarbeiten und besondere Weiterbildungen anbieten. Die Parteien werden sich darüber hinaus zur Vorbeugung gegen die Fälschung von Kranführerlizenzen und zu besseren Regulierung der Kranbetreiberbranche an die zuständigen Behörden wenden.Das Abkommen legt auch einen Minimumstandard für die Bedingungen und die erforderliche Ausrüstung in der Kranführerkabine vor. Dazu gehören beispielsweise Vorrichtungen, um Gegenstände in die Kabine zu transportieren sowie Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kasten, Trinkwasserbehälter, Klimaanlage und ein für langes Sitzen ausgelegter Sitz. Der Präsident des israelischen Gewerkschaftsdachverbands Histadrut, Avi Nissenkorn, erklärt: „Die Anordnung zur Ausweitung des Tarifabkommens ist ein historischer und gerechter Schritt, der ein für alle Mal Regelungen für die Bereiche Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie die Beschäftigungsbedingungen der Kranführer festlegt.“ Der Präsident der israelischen Bau- und Holzarbeitergewerkschaft, Yitzhak Moyal, fügt hinzu: „Die Kranführer können versichert sein, dass unser Dachverband Histadrut sich weiterhin für ihre Belange einsetzen wird, damit sie nicht nur die ihnen zustehenden Löhne beziehen sondern ihnen auch ihre Rechte insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit an ihren Arbeitsplätzen zugebilligt werden.