Israel: Histadrut schließt Tarifabkommen: Schutz der Beschäftigten im öffentlichen Sektor vor Covid-19-Folgen

25 March 2020 09:45


Am 18. März unterzeichneten Histadrut und die israelische Regierung ein Tarifabkommen, das die Beschäftigung der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst während der Corona-Krise regelt. Das Abkommen gilt für die Zeitspanne vom 19. März 2020 bis zum 16. April 2020 

In diesem Tarifabkommen ist festgelegt, dass für Arbeitnehmer, die nicht auf einer relevanten Position arbeiten und während der Krise nicht arbeiten müssen, ein Zwangsurlaub gelten sollte. Wenn ein regulärer Arbeitnehmer eine positive Jahresurlaubsbilanz aufweist, so soll der betroffene Urlaub auf den Erholungsurlaub angerechnet werden — für die Berechnung werden alle Arten von Urlaubstagen herangezogen, etwa: Sonderurlaub, vorübergehende Abwesenheit, aber ausgeschlossen werden fakultative Urlaubstage und Betriebsferien.

Wenn ein regulärer Arbeitnehmer keine positive Jahresurlaubsbilanz aufweist, so gilt trotzdem der Zwangsurlaub, der dann als Anzahlung auf die restlichen Urlaubstage gilt (die nur als zurückgestellte Ferienguthaben gelten können), die ihm/ihr in der Zukunft zustehen, nachdem die Gültigkeitsdauer des Abkommens abgelaufen ist. 

Durch das Abkommen werden die bestehenden Regelungen zum Urlaubssaldo der Beschäftigten nicht geändert. Es wird ein gemeinsamer Notfallfonds für Urlaubstage von Arbeitgebern des öffentlichen Sektors und Histadrut eingerichtet. Dieser Fonds hat zum Ziel, Lohnminderungen zu vermeiden, falls Arbeitnehmer nicht genügend Urlaubstage angesammelt haben. 

As part of its information campaign, Histradrut also launched a hotline where workers can get up-to-date information on their rights, with an emphasis on the implications of the new COVID-19 guidelines.