Oberster Gerichtshof bekräftigt Recht der AGAC-IS auf Tarifverhandlungen bei Kronospan Turkey

09 September 2019 15:55


Striking AGAC-IS members against Kronospan in 2015 

Der türkische Oberste Gerichtshof hat der türkischen AGAC-IS einen bedeutenden Sieg vor Gericht beschert und bekräftigt damit ihr Recht auf Tarifverhandlungen mit Kronospan Turkey, früher bekannt als SFC Integrated Wood Products.

„Das Recht auf Tarifverhandlungen ist ein Grundrecht, das alle Arbeitnehmer genießen sollten“, betonte BHI-Generalsekretär Ambet Yuson. „Durch die gerichtliche Anfechtung der gewerkschaftsfeindlichen Aktivitäten von Kronospan hat die AGAC-IS dieses Recht für die Beschäftigten im Werk Kronospan Turkey wieder sichergestellt.“

Im Jahr 2012 hatte die Gewerkschaft eine Organisationskampagne gestartet. Bis 2013 war die Mehrheit der Beschäftigten der Gewerkschaft beigetreten – und hatte somit nach türkischem Arbeitsrecht die Bedingung erfüllt, um beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit Tarifverhandlungen beantragen zu können.

Das Management der Kronospan Turkey klagte gegen die Gründung einer Gewerkschaft. Im August 2014 jedoch wies das Gericht ihre Argumente zurück, und AGAC-IS nahm die Tarifverhandlungen umgehend auf. Die Unternehmensleitung wies die Forderungen der Gewerkschaft nach angemessenen Löhnen zurück, und so traten die Beschäftigten am 27. Januar 2015 in Streik, um ihr Recht auf Organisation zu verteidigen. Im Februar 2015 traf sich Ambet Yuson mit Gewerkschaftsführern, um die Situation zu bewerten, und im März 2015 wurde zur Unterstützung der streikenden Arbeiter eine BHI-Mission durchgeführt.

Kronospan übte massiven Druck auf die streikenden Arbeiter aus, ihre Gewerkschaftszugehörigkeit aufzugeben, was dazu führte, dass die Arbeiter nach vier Monaten wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehrten. Später entließ das Unternehmen 49 Gewerkschaftsmitglieder ohne Begründung und verhinderte so das Erreichen der für einen erneuten Antrag auf Tarifverhandlungen erforderlichen Mitgliederschwelle.

Die AGAC-IS wandte sich daraufhin an die Gerichte, um die Weigerung des Ministeriums, ihnen Verhandlungsstatus zu gewähren, anzufechten; im Zuge dessen belegte sie auch, dass den Entlassungen vom Juni 2015 jede Rechtfertigung fehlte. Im Jahr 2017 schließlich entschied ein örtliches Arbeitsgericht zugunsten der Gewerkschaft – eine Entscheidung, die nun durch den Obersten Gerichtshof bestätigt wurde, sodass die AGAC-IS erneut in Tarifverhandlungen treten kann.

Auf die Entscheidung des türkischen Obersten Gerichtshofs hin übermittelte die Gewerkschaft dem Unternehmen ein Schreiben, um die Verhandlungen über einen Tarifvertrag wiederaufzunehmen.