Republika Srpska: Gewerkschaft drängt auf Gesetz gegen Schikanierung am Arbeitsplatz
Der Gewerkschaftsverband der Republika Srpska (SSRS) drängt auf Verabschiedung eines Gesetzes, das Arbeitnehmer vor Schikanierung an der Arbeitsstätte schützt.
Der Entwurf sieht vor, dass unter anderem sexuelle Belästigung, geschlechtsspezifische Gewalt und Mobbing untersagt werden. Auch der Schutz von Arbeitssuchenden wird durch das vorgelegte Gesetz gewährt, indem festgelegt ist, dass eine Person, die arbeitssuchend ist, nicht aufgrund von Herkunft, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Gender, Sprache, Religion und politischer Meinung bzw. sonstigen Überzeugungen oder Glaubenssätzen ungleich behandelt werden darf.
Der Gesetzesentwurf definiert Schikanierung an der Arbeitsstätte als jegliches Verhalten gegenüber einem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, das körperlichen, psychischen oder sexuellen Schaden verursachen kann. Eine derartige Belästigung am Arbeitsplatz kann einmalig erfolgen oder kontinuierlich sein, aktiv oder passiv, zwischen Arbeitnehmern oder zwischen Arbeitnehmern und Vorgesetzten oder durch Dritte erfolgen, mit denen die Beschäftigten bei der Erfüllung ihrer Pflichten in Kontakt kommen.
Zudem wären Arbeitgeber dann gesetzlich dazu verpflichtet, für Gewerkschaftsvertreter entsprechende Informations- und Schulungsveranstaltungen durchzuführen.
Der Entwurf wurde Anfang des Jahres von der Nationalversammlung des Landes angenommen und ist nun für eine öffentliche Anhörung terminiert.
Der SSRS und sein Mitgliedsverband, die Gewerkschaft der Beschäftigten in der Forstwirtschaft, Holzverarbeitung und Papierbranche, haben unter ihren Mitgliedern eine Umfrage durchgeführt und berichten, dass über 20 Prozent der Befragten schon einmal Opfer von unterschiedlichen Arten der Schikanierung oder Belästigung waren.