(Foto BHI-Generalsekretär Ambet Yuson mit einer Kopie der Beschwerde, die im Dezember 2019 bei der NKS eingereicht wurde
Schweizer Nationale Kontaktstelle nimmt BHI-Beschwerde an
Am 26. Mai 2020 gab die Schweizer Nationale Kontaktstelle ihre erste Evaluierung - assessment zu einer Angelegenheit ab, die als „spezifischer Fall“ bezeichnet wird und die am 12. Dezember 2019 von der BHI auf Grundlage der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen eingereicht worden war. Die NKS schloss: „Dieser Bericht über die erste Evaluierung der Schweizer Nationalen Kontaktstelle (im Folgenden „Schweizer NKS“) befindet, dass die in dieser Eingabe hervorgebrachten Punkte eine weitere Betrachtung verdienen, sowohl im speziellen Kontext der Philippinen als auch auf globaler Konzernebene.“
BHI-Generalsekretär Ambet Yuson zeigte sich zufrieden mit der Schlussfolgerung der ersten Evaluierung und begrüßte das Vermittlungsangebot. Die Annahme dieses Falles ist ein gewichtiger Durchbruch. Sie bietet Hoffnung für die Arbeitnehmer von LafargeHolcim auf den Philippinen und in anderen Ländern. Yuson erläuterte: „Sogar für die BHI, die mit SENTRO zusammenarbeitet, die vor Ort ist und mit den betroffenen Arbeitnehmern spricht, hat es eine Weile gedauert, bis wir die Schritte und Praxis des Unternehmens verstanden haben. Auch wenn die Streitpunkte einfach sind, wurden sie absichtlich verworren. LafargeHolcim hat ein schützendes Netz gesponnen, um seine Verantwortlichkeiten zu verdecken, etwa dass man Arbeitsvermittlungsagenturen und Subunternehmer in Anspruch genommen hat, dass prekäre Arbeitspraktiken angewendet wurden sowie noch viel mehr, um zu versuchen, jegliche Verantwortung für die schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte der Arbeitnehmer auf den Philippinen zu vermeiden.“
Weiterhin sagte Yuson: „Unternehmen vergessen manchmal, dass Argumente wie ‘wir haben nicht gegen das Gesetz verstoßen’ oder ‘es waren nicht unsere Beschäftigten’ oder ’das Unternehmen arbeitet für uns, nicht deren Arbeitnehmer’ nicht länger als Entschuldigung dafür gelten, überhaupt gar keine Verantwortung mehr zu übernehmen, seit die Grundsätze der Vereinten Nationen über Geschäftstätigkeiten und Menschenrechte mit den entsprechenden Änderungen in den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen verabschiedet wurden.
Das Unternehmen argumentierte unter anderem, dass „Holcim Philippinen“ nach Zustimmung der Regierung verkauft werden sollte und man dann keine Verantwortung mehr trage. Doch es gelang jüngst nicht, die behördliche Genehmigung von der Wettbewerbskommission der Philippinen zu erlangen. Dies sollte die Fakten des Falls klarstellen und in das Vermittlungsverfahren durch die NKS einfließen.
Die Entscheidung der NKS beinhaltet eine kurze, klare und akkurate Zusammenfassung der BHI-Beschwerde und der Erwartungen der BHI an die NKS. Danach folgt eine Zusammenfassung der Reaktion des Unternehmens. Hiernach wird eine Zeitschiene des Verfahrens seit der Eingabe dargestellt, die Parteien werden benannt und das weitere Vorgehen wird erläutert.
Unabhängig von den Details dieses Falles und der Situation merkte Yuson an: „Jeden Tag sehen wir uns in allen Regionen der Welt komplexen Unternehmensstrukturen gegenüber, die nicht transparent sind, durch globale Lieferketten noch komplizierter werden und die einige sehr kreative, wenn auch unverantwortliche, Praktiken anwenden, um Beschäftigungsverhältnisse zu vermeiden.“
„Uns ist bewusst, dass diese radikalen Veränderungen in der Organisation der Arbeit sowie die Verwirrung über die Verantwortlichkeiten für die NKS eine Herausforderung sind, die von ihnen verlangt, bei den vorgebrachten Fällen sehr ins Detail zu gehen. Wir ziehen andere Ansätze der Konfliktlösung vor, direktere Wege. Wir hatten mit Lafarge in der Vergangenheit ein gemeinsames internationales Rahmenabkommen (die BHI und IndustriALL).
Über Jahre hinweg haben wir versucht, mit dem Nachfolgeunternehmen ein Abkommen zu verhandeln, doch ohne Erfolg. Mit seltenen Ausnahmen war es bei den vielen anderen Unternehmen, mit denen wir Abkommen ausgehandelt haben und einen aktiven sozialen Dialog führen, nicht notwendig, die NKS zu bitten, dass sie eingreifen.“