Ukrainisches Parlament muss neue Angriffe auf Arbeitnehmerrechte stoppen
Nachdem die Arbeitnehmerbewegung in der Ukraine 2019 und 2020 mit internationaler Solidarität und Unterstützung die Angriffe des Verkhovna Rada (ukrainisches Parlament) auf Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte abgewehrt hat, debattieren die Abgeordneten wieder einmal mehrere Gesetzesvorschläge, die bei einer Verabschiedung gegen internationale und regionale Arbeitsnormen verstoßen und die Arbeitnehmerrechte schwerwiegend einschränken würden, ebenso wie die Möglichkeiten für Gewerkschaften, die Arbeitnehmer zu vertreten. Verschiedene Berichte bestätigen dies, unter anderem von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Der Vorsitzende der Baugewerkschaft PROFBUD in der Ukraine, Vasyl Andreyev, äußerte sich wie folgt: „Während wir uns zusammen mit allen anderen Bürgern der Ukraine gegen die militärische Aggression östlich des Landes wehren, müssen die Arbeitnehmer gleichzeitig auch die Bestrebungen des ukrainischen Parlaments abwehren, mit denen ihre Rechte beschnitten werden sollen, der Umfang an Garantien im Bereich Beschäftigung und Soziales verschlechtert wird, die Gewerkschaften ihre Autorität und Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt, in Gremien für soziale Sicherheit und bei Verhandlungen und Streiks verlieren sollen, Büros konfisziert und Gewerkschaftsfunktionäre verfolgt werden können. Das kann unser Land in der aktuellen, existenzbedrohenden Krise nicht gebrauchen.“
Die Gesetzesentwürfe Nr. 5388 und 5371 enthalten zahlreiche Verstöße gegen internationale Standards, darunter die folgenden:
- Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen sind vom Schutz des allgemeinen Arbeitsrechts ausgeschlossen;
- Fehlende Gewährleistung, dass Arbeitsverträge den Mindestarbeitsnormen entsprechen;
- Arbeitgeber erhalten die Möglichkeit, das System auszunutzen und aufeinander folgende befristete Verträge zu verwenden;
- Mangelnde Kompatibilität mit den Anforderungen an garantierte Arbeitszeiten, Ruhephasen, Mindestruhezeit pro Tag, Überstunden und Urlaub.
Wieder einmal wurden die Sozialpartner nicht konsultiert.
BHI-Generalsekretär Ambet Yuson rief die Regierung und das Parlament dazu auf, die internationalen Normen zu achten und mit den Sozialpartnern und der ILO zusammenzuarbeiten, damit alle Arbeitnehmer von Reformen profitieren können, die wirtschaftliche Entwicklung bewirken, Sozialschutz bieten und die demokratischen Prozesse in der Ukraine unterstützen können. „Die Versuche einer rückwärtsgerichteten Entwicklung im ukrainischen Arbeitsrecht ist bereits mehrfach im Regionalausschuss der Region Gesamteuropa diskutiert worden. Falls dies erforderlich werden sollte, bin ich mir sicher, dass die ukrainischen Kollegen auf unsere internationale Solidarität zählen können“, sagte er.
EFBH-Generalsekretär Tom Deleu erinnerte daran, dass gemäß dem Assoziierungsvertrag zwischen der EU und der ukrainischen Republik Fortschritte im politischen, wirtschaftlichen und juristischen Bereich erzielt werden sollten. Darunter fällt auch der Respekt der Arbeitnehmerrechte, sowohl in der Ukraine als auch im Ausland. „In dieser Hinsicht sind wir höchst alarmiert, dass immer mehr Bauschaffende aus der Ukraine in EU-Länder ziehen und dort oft unter prekären Bedingungen leben und arbeiten, ohne jeden Schutz durch die ukrainische Regierung. In jüngster Zeit gab es in mehreren EU-Ländern schwere Unfälle, etwa in Belgien, bei denen es zu Verletzungen und sogar Todesfällen kam, ohne dass die Regierung etwas unternommen hätte. Wir bleiben dabei: Migration muss immer in einem sicheren Rahmen erfolgen. Die ukrainischen Arbeitnehmer und ihre Familien dürfen nicht sich selbst überlassen bleiben!“
Vasyl Andreyev betonte einmal mehr im Namen der Arbeitnehmer der Bau- und Baumaterialienbranche seinen tiefen Dank für die internationale Gewerkschaftssolidarität, die von BHI und EFBH koordiniert wird und die 2019 und 2020 dabei geholfen hat, die drastischen Gesetzesänderungen des Arbeits- und Gewerkschaftsrechts abzuwehren.