Der Nationale Kontaktpunkt der Schweiz für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (NKP) hat eine Abschlusserklärung bezüglich des Ersuchens der BHI zur Beachtung der Menschenrechte für im Bausektor beschäftigte Arbeitsmigranten vorgelegt, das sich auf von der FIFA beim Bau der Stadien für die Fußballweltmeisterschaft 2022 in Katar eingeleitete Maßnahmen bezieht.
Die BHI begrüßt diese Abschlusserklärung sowie den vom NKP geleiteten Mediationsprozess, der sowohl die Gespräche wie auch ein zwischen FIFA und der BHI ausgehandeltes Abkommen erleichtert hat. So wurden in vielen Bereichen Ergebnisse erzielt. Dazu gehörte unter anderem, dass die FIFA nun von ihrem Einfluss Gebrauch macht. Darüber hinaus wurden Verfahren zur Überprüfung der Arbeitsbedingungen eingeführt und eine Aufsichtsgremium vor Ort eingerichtet. Des Weiteren wurden Mechanismen erarbeitet, mit denen von Arbeitnehmern eingehende Beschwerden über ihre Arbeitsbedingungen behandelt werden. Allerdings wird sich erst an der zukünftigen konkreten Arbeit zeigen, ob die erzielten Ergebnisse tatsächlich Erfolge darstellen. Die BHI wird gemeinsam mit dem NKP sowie mit der FIFA überprüfen, ob bei den nun umzusetzenden Maßnahmen angemessene Fortschritte erzielt werden.
Dietmar Schäfers, stellvertretender BHI-Präsident und Vorsitzender der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der BHI zu Sportkampagnen, reagierte wie folgt auf die Abschlusserklärung: „Es ist hervorzuheben, dass der NKP die Qualität des Dialogs zwischen FIFA und BHI verbessert hat. Allerdings müssen im Hinblick auf die Einhaltung der Menschenrechte der im Bausektor in Katar beschäftigten Arbeitsmigranten noch viele Fortschritte erzielt werden. Daher sind wir nun auch sehr erfreut darüber, dass der NKP die erzielten Fortschritte in den kommenden neun Monaten überprüfen und dafür sorgen wird, dass erforderlichenfalls weitere Schritte im Rahmen der Due Diligence eingeleitet werden. Weiterhin wird er die Umsetzung entsprechender Maßnahmen vor Ort fördern.“
Die vom NKP geleistete Mediation bezog sich auf zahlreiche Bereiche, wozu unter anderem der Einfluss der FIFA auf andere, ein Verfahren zur Überprüfung der Arbeitsbedingungen, die Einrichtung eines Kontrollgremiums sowie die Einführung von Mechanismen gehörten, mit denen von Arbeitnehmern eingehende Beschwerden über ihre Arbeitsbedingungen behandelt werden.
Nico Lutz, Verantwortlicher für das Bauwesen bei der Schweizerischen Gewerkschaft UNIA und für die BHI Mitglied im Mediationsteam, stellte fest: „Die Tatsache, dass die FIFA nun Verantwortung wahrnimmt und von ihrem Einfluss Gebrauch macht, um menschenwürdige und sichere Arbeitsbedingungen auf den Baustellen für die im Jahr 2022 stattfindende Fußballweltmeisterschaft in Katar sicherzustellen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dennoch befinden wir uns noch ganz am Anfang dieses Prozesses. So erwarten wir, dass die gemachten Zusagen vor Ort konkret umgesetzt werden. BHI und FIFA sind gleichberechtigte Partner in dem Bestreben, menschenwürdige Arbeitsbedingungen für die Arbeitsmigranten zu erzielen.”
Bereits vor der Einbindung des Nationale Kontaktpunkt der Schweiz für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (NKP) bestand ein Austausch zwischen der BHI und der FIFA. Allerdings waren nur mäßige Fortschritte erzielt worden. Der vom NKP in Gang gebrachte Prozess, the (PDF Englische Version UN Guiding Principles on Business and Human Rights) der sich auf die im Jahr 2011 aktualisierten OECD-Richtlinien, in denen die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte Berücksichtigung finden, stützt, trug zur Intensivierung und einer gezielteren Zusammenarbeit zwischen BHI und FIFA bei.
BHI-Generalsekretär Ambet Yuson erklärte: „Die BHI setzt sich bereits seit Jahren gemeinsam mit ihren Mitgliedsorganisationen dafür ein, dass die grundlegenden Menschenrechte der Bauarbeiter bei den Bauprojekten für sportliche Megaevents respektiert werden. Unsere Kampagnen zielten darauf ab, einen echten und sinnvollen Dialog mit den Organisatoren solcher Großevents sowie den Regierungen der Gastgeberländer und den entsprechenden Baukonzernen herzustellen. Die Vorlage der Richtlinien im Mai 2015 beim NKP gehörte zu den umfassenden Bemühungen, mit der FIFA und den zuständigen Behörden in Katar vertrauensvolle Gesprächsgrundlagen zu schaffen. Wir begrüßen die Bemühungen und die Beharrlichkeit, die der NKP für dieses Ergebnis an den Tag gelegt hat.“
Die Einrichtung des FIFA-Beirates zur Einhaltung der Menschenrechte, der der FIFA in sämtlichen Fragestellungen bezüglich Wirtschaft und Menschenrechte Empfehlungen ausspricht, fand allgemein Anerkennung. So wurde öffentlich wahrgenommen, dass die BHI in dieses Aufsichtsgremium gewählt worden war, woraufhin BHI-Generalsekretär Ambet Yuson die Teilnahme als aktives Mitglied in diesem Gremium angeboten wurde.
Ein zentraler Gegenstand der zwischen BHI und FIFA stattgefundenen Gespräche war der Umgang mit Beschwerden der Arbeitnehmer über ihre Arbeitsbedingungen. So stellte Ambet Yuson fest: „Die BHI ist sehr erfreut darüber, dass im Verlauf der Diskussionen anerkannt wurde, dass die bestehenden Verfahren unzureichend waren und verbessert werden mussten. Der nächste für uns wichtige Schritt besteht darin, möglichst rasch einen konstruktiven Dialog zwischen den relevanten Parteien herzustellen. Auf dieser Grundlage können effiziente Mechanismen erarbeitet werden, mit denen sämtliche Facetten der Beschwerden seitens der Arbeitnehmer behandelt werden können.“
Im Verlauf der Mediationsphase unterzeichnete die BHI gemeinsam mit dem katarischen Planungsgremium Supreme Committee for Delivery and Legacy (SC) eine Absichtserklärung. Diese war auf Gesundheits- und Sicherheitsfragen für Arbeitsmigranten ausgerichtet. So umfasst sie gemeinsame von SC und BHI durchzuführende Inspektionen der Arbeitsplätze auf den Baustellen sowie der Unterkünfte der Arbeitnehmer und eine Überprüfung der bestehenden Beschwerdemechanismen. Bislang haben zwei gemeinsame Inspektionen stattgefunden – eine im Februar, die andere im April dieses Jahres.
BEs ist darüber hinaus erforderlich, dass sich BHI und FIFA detaillierter mit den zukünftigen Ausschreibungsverfahren auseinandersetzen müssen, damit sichergestellt wird, dass die Due Diligence eingehalten wird und die Risiken für die Verletzung der Menschenrechte reduziert und möglichst vollkommen aus der Welt geschafft werden können. eliminated.
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