Bauunternehmen vor Unterzeichnung einer Vereinbarung mit BHI in Katar

07 November 2017 15:55

 

Die Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI) wird Ende dieses Monats in Genf eine Vereinbarung mit QDVC abschließen. Bei dem Unternehmen handelt es sich um ein nach katarischem Recht geschlossenes Joint Venture des katarischen Unternehmens Qatari Diar mit dem französischen multinationalen Konzern VINCI.

Die Vereinbarung soll für sämtliche in Bauprojekten von QDVC und VINCI beschäftigte Arbeitnehmer in Katar gelten und bezieht sich auf die Bereiche Menschenrechte am Arbeitsplatz, die Unterbringung der in den Bauprojekten beschäftigten Arbeitnehmer, faire Einstellungsmodalitäten sowie die Beschäftigungsrechte der Arbeitnehmer. QDVC garantiert, die Bestimmungen auch auf Arbeitnehmer anzuwenden, die bei Subunternehmen und Lieferanten beschäftigt sind. Darüber hinaus verpflichtet sich das Unternehmen zur Einhaltung der Due Diligence-Richtlinien, um sicherzustellen, dass die vereinbarten Regelungen eingehalten werden.

So erläutert BHI-Generalsekretär Ambet Yuson: „Diese Vereinbarung mit QDVC und VINCI ergänzt unsere produktive Zusammenarbeit mit dem katarischen WM-Planungsgremium und stellt einen großen Schritt in Richtung der vollumfänglichen Einhaltung der Arbeitnehmerrechte in Katar dar. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit beiden Seiten im Kontext unserer Bemühungen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der in Katar beschäftigten Arbeitsmigranten. Gemäß dem Entwurf der Vereinbarung „basiert es auf dem gemeinsamen Glauben, dass alle Bauarbeiter mit Würde behandelt werden und in einem menschenwürdigen und sicheren Umfeld leben sollten.”

Die Rahmenvereinbarung legt fest, welche nationalen und internationalen Standards für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zur Anwendung kommen. Hierzu zählen Bestimmungen zu Hitzebelastung, Schulungen zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und Schutzausrüstungen. Darüber hinaus werden Regelungen für andere Bereiche getroffen. Hierzu gehören die pünktliche Auszahlung der Löhne direkt auf das Bankkonto des Arbeitnehmers, krankheitsbedingte Beurlaubung, Urlaubstage sowie eine sichere und vom Unternehmen gezahlte Rückführung des Arbeitnehmers in sein Heimatland, unabhängig davon, welche Gründe dafür vorliegen.

Die Vereinbarung enthält umfassende Regeln zur Verlaufskontrolle, zur Berichterstattung sowie zu Kontrollen, Inspektionen und Überprüfungen. Sämtliche dieser Maßnahmen werden von einer Referenzgruppe durchgeführt, die aus Vertretern der drei Parteien besteht, die alle Teilaspekte für die Umsetzung der festgelegten Bestimmungen kontrolliert.