Am 10. Juni 2017 berichtete der nicaraguanische Verband der Bau- und Holzarbeiter FITCM-N über die aktuellsten und sehr besorgniserregenden Reformvorschläge im Hinblick auf das Sozialversicherungsrecht des Landes, die sich auf die Rechte der sozialversicherten Arbeitnehmer auswirken werden.
Die zentralen Vorschläge für die Gesetzesänderungen wurden dem nicaraguanischen Nationalen Wirtschafts- und Sozialrat erstmals im Jahr 2010 vorgelegt und im Mai dieses Jahres ratifiziert. So umfassen sie die Anhebung des Renteneintrittsalters von 60 auf 65 Jahre und die Erhöhung der Mindestbeitragszeit von 750 auf 1.500 Anteilen. Darüber hinaus sehen sie eine Überprüfung der Rentenangleichungsmechanismen sowie eine Reduzierung der Sozialleistungen an die Versicherten vor.
Diese Problematik liegt in verschiedenen lateinamerikanischen Ländern vor. So hat beispielsweise in Brasilien die Regierung von Michel Temer dem Nationalkongress des Landes Reformen vorgelegt, die für die Erlangung eines Rentenanspruchs mindestens 40 Jahre Beschäftigung mit einer Mindestbeitragszeit von 25 Jahren (derzeit 15 Jahre) vorsehen. Darüber soll das früheste Renteneinstiegsalter für Frauen 62 und für Männer 65 Jahre betragen.
Auch in Guatemala hätten die vorgelegten Reformvorschläge für das Sozialversicherungssystem alarmierende Kürzungen zur Folge. In der Dominikanischen Republik hat die Regierung vor einiger Zeit genehmigt, dass sämtliche bislang vom Dominikanischen Institut für Sozialversicherung (IDDS) bereitgestellte medizinische Leistungen auf den Nationalen Gesundheitsdienst (SNS) übertragen werden. Dies zwang die IDSS zur Streichung sämtlicher medizinischer Leistungen für befristet beschäftigte Arbeitnehmer im Landwirtschafts-, Hafen- und Bausektor.
Sämtliche Maßnahmen wurden ohne entsprechende Konsultationen mit den Arbeitnehmervertretern durchgeführt. Darüber hinaus verletzen sie unter anderem das ILO-Übereinkommen 102 über die Mindestnormen der sozialen Sicherheit. Dieses Übereinkommen wurde sowohl von der Dominikanischen Republik wie auch von Brasilien ratifiziert.
Vor dem Hintergrund dieser Situation betonte BHI-Generalsekretär Ambet Yuson in seiner vor der Internationalen Arbeitskonferenz 2017 in Genf gehaltenen Rede: „Wir sind der Auffassung, dass unser Auftrag, die Gewerkschaftsrechte zu schützen unmittelbar mit der Thematik der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Verbindung steht. Einfach formuliert bedeutet dies, dass Arbeitnehmer, die auf Gewerkschaften zurückgreifen können, über sicherere Arbeitsplätze verfügen".
Die BHI wird die Aktionen, die ihre Mitgliedsorganisationen zur Verteidigung ihrer Rechte durchführen, weiterhin unterstützen. So hatte sie bereits ihrer Mitgliedsgewerkschaft in der Dominikanischen Republik zur Verteidigung des Rentenfonds der Bauarbeiter des Landes (FOPETCONS) zur Seite gestanden. Darüber hinaus unterstützte sie ihre brasilianischen Mitglieder im Rahmen des landesweiten Streiks am 28. April 2017. Die BHI wird sich, sofern erforderlich, auch in Zukunft weiterhin für die Arbeitnehmerrechte in Lateinamerika und der Karibik stark machen.