Am 13. April organisierte die der Koreanischen Föderation der Baugewerkschaften KFCITU angeschlossene Koreanische Bauarbeitergewerkschaft KCWU auf dem Namdaemun-Platz in Seoul eine Kundgebung, in deren Rahmen sie die Regierung dazu aufforderte, den Bauarbeitern die grundlegenden Arbeitnehmerrechte zu garantieren. Die Teilnehmer begaben sich im Anschluss zur Hauptkundgebung der Protestaktion, die vor dem Hauptsitz des Koreanischen Gewerkschaftsbundes KCTU stattfand. An dieser Veranstaltung nahmen mehr als 20.000 Arbeitnehmer teil. Zu den wichtigsten bei der Aktion vorgebrachten Forderungen gehörte die Ratifizierung der ILO-Kernübereinkommen, einschließlich der Übereinkommen 87 (Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes) und 98 (Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen). Darüber hinaus forderten die Arbeitnehmer die Änderung des Artikels 2 des Gewerkschaftsgesetzes sowie die Gewährleistung der grundlegenden Arbeitnehmerrechte für in besonderen Arbeitsverhältnissen Beschäftigte wie Selbstständige, über Subunternehmer angestellte sowie für „falsch eingestufte“ Arbeitnehmer.
In seiner Ansprache an die Demonstranten erklärte der KCTU-Vorsitzende Kim Myeong Hwan: „Noch vor seinem Amtsantritt hatte Präsident Moon Jae-in den in besonderen Arbeitsverhältnissen Beschäftigten die Einhaltung der grundlegenden Arbeitsrechte zugesagt. Dies ist bis heute – drei Jahr nach seiner Amtsübernahme – immer noch nicht erfolgt. Nun versucht er, genau diesen Beschäftigten das Recht auf Vereinigung zu entziehen. Wir fordern den Präsidenten auf, sein den südkoreanischen Arbeitnehmern gegebenes Versprechen einzuhalten.“