Die Delegierten der Globalen BHI-Konferenz zu sportlichen Großveranstaltungen, Migration und Flüchtlingen, die vom 27. bis 28. Juni in Berlin stattfand, forderten ein größeres Mitspracherecht bei der Schaffung menschenwürdiger Arbeit im Zusammenhang mit sportlichen Großveranstaltungen. Auf der Konferenz tauschten sich die Gewerkschaften über Strategien aus, mit denen sie sich bei den Organisationsgremien für sportliche Großveranstaltungen für die Verbesserung der Beschäftigungsstandards einsetzen können. Die Tagung wurde von Nina Mjoberg vom norwegischen Gewerkschaftsdachverband LO moderiert.
In Schweden setzen sich die Gewerkschaften bereits seit zehn Jahren für die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen im Kontext von sportlichen Großveranstaltungen ein und stützen sich dabei auf die vier Grundsätze Anwesenheit vor Ort, direkter Kontakt zwischen Mitglied zu Mitglied, Durchführung von Aktionen sowie Verhandlungsführung. So erklärte der Vorsitzende der schwedischen Baugewerkschaft BYGGNADS, Johan Lindholm, dass seine Gewerkschaft inzwischen erfolgreich ein Abkommen über die Wahrung der Menschenrechte bei sportlichen Veranstaltungen mit dem schwedischen Sportverband und dem schwedischen Olympischen Komitee abgeschlossen habe.
Der Generalsekretär des französischen Gewerkschaftsbunds CGT, Serge Pléchot, erläuterte wie sehr sich seine Gewerkschaft für die Berücksichtigung ethischer Grundsätze sowie sozialer Verantwortung in der Bewerbung Frankreichs für die Austragung der Olympischen Spiele 2024 sowie die Rugby-Weltmeisterschaft 2023 eingesetzt habe. In erster Linie hätten sich die Bemühungen seiner Gewerkschaft darauf konzentriert, dass die Grundsätze gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Einhaltung der Arbeitszeiten sowie der Auszahlungsfristen der Löhne sowie der Schutz der Arbeitnehmerrechte in den Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt würden.
Die Konferenzteilnehmer waren einstimmig der Auffassung, dass eine verstärkte Lobbyarbeit notwendig sei, damit den Arbeitnehmerrechte im Rahmen des Ausschreibungsprozesses für Mega-Sportevents eine größere Bedeutung beigemessen würde. So müssten auch die Länder und Städte, die diese Veranstaltungen austragen, in diesen Prozess eingebunden werden.
Das derzeitige gemeinsame Engagement der BHI mit der FIFA für einen verstärkten Schutz der Arbeitnehmerrechte ist ein Beispiel für eine solche Initiative. Im Mai 2015 reichte die BHI eine Klage beim Nationalen OECD-Kontaktpunkt der Schweiz für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (NKP) gegen die FIFA ein. Darin wurde die FIFA dazu aufgefordert, von ihrem Einfluss Gebrauch zu machen, damit die Menschen- und Arbeitnehmerrechte der Arbeitsmigranten auf den Baustellen der Austragungsorte sowie der Infrastrukturprojekte für die Fußball-WM 2022 in Katar gewährleistet werden. Nach den vom NKP über den Zeitraum eines Jahres moderierten Verhandlungen wurde das Ergebnis im Mai 2017 veröffentlicht.
So übernahm die FIFA die Verantwortung, von ihrem Einfluss Gebrauch zu machen, damit im Kontext der Fußball-WM 2022 menschenwürdige und sichere Arbeitsbedingungen garantiert werden können. Darüber hinaus hatte die FIFA die Anerkennung, die Förderung sowie den Schutz der Menschenrechte in ihre Satzung aufgenommen und den FIFA-Beirat zur Einhaltung der Menschenrechte ins Leben gerufen, in dem auch BHI-Generalsekretär Ambet Yuson vertreten ist.
“Die Kooperation der BHI mit der FIFA ist ein einzigartiger Prozess, der unter Beweis stellt, dass sich beide Seiten zur Einleitung von Veränderungen verpflichten,“ so Ambet Yuson. „Obwohl diese Partnerschaft noch in den Kinderschuhen steckt, engagiert sie sich bereits für mehrere zentrale Aspekte zur Wahrung der Arbeitnehmerechte. Wir werden uns weiterhin dafür engagieren, dass die FIFA die Empfehlungen des Ruggie-Berichts umsetzt und ihre Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und anderen Organisationen vor Ort weiter fortsetzt, damit die erreichten Ergebnisse nach und nach umgesetzt werden können.”