Mauritius: CMWEU setzt arbeitnehmerfreundliches Gesetz durch

07 October 2019 17:25


Die BHI-Partnerorganisation in Mauritius CMWEU, die Arbeitnehmer der Bau-, Metall-, und Holzwirtschaft vertritt, nutzte den Welttag für menschenwürdige Arbeit, um ihre in diesem Jahr durchgesetzte historische Errungenschaft für die Arbeitnehmer zu feiern. So hatte sie sich mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass das Arbeitsrechtsgesetz aufgehoben und durch eine neue arbeitnehmerfreundlichere Gesetzgebung ersetzt wurde. Dieser Erfolg ist auf die im Vorfeld initiierte intensive Lobbykampagne der Gewerkschaft zurückzuführen.

Das neue Beschäftigungsgesetz ist ein aktualisierter moderner und umfassender Rechtsrahmen, in dem die Mängel der alten Gesetzgebung beseitigt wurden. Darüber hinaus werden über die neue Gesetzgebung menschenwürdige Arbeit und nachhaltige Entwicklung gefördert.

Das ab Januar 2020 in Kraft tretende Gesetz sieht für die Beschäftigten im Bausektor eine Lohnerhöhung von 22 Prozent vor. Darüber hinaus werden ab dem Zeitpunkt auch Arbeitnehmerinnen im Landschaftsbau unter die Bauvergütungsordnung fallen. Dies entspricht für die betroffenen Arbeitnehmerinnen einer Lohnerhöhung um 50 Prozent.

Das neue Beschäftigungsgesetz garantiert auch eine Abfindungsszahlung für entlassene Arbeitnehmer unabhängig vom Grund der Entlassung. Der Arbeitgeber ist nun verpflichtet, eine Entschädigung für die gesamte Dauer des Beschäftigungszeitraum des Arbeitnehmers zu zahlen. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des monatlich in die Rentenklasse eingezahlten Betrages.

CMWEU-Präsidentin Jane Ragoo, fasst die positiven Elemente der neuen Gesetzgebung wie folgt zusammen: „Das neue Beschäftigungsgesetz wird die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Diskriminierung schützen. So wird der Begriff „Diskriminierung“ von nun an auf Ungleichbehandlungen angewendet. Dieser Sachverhalt ist beispielsweise gegeben, wenn bei Tochtergesellschaften eines Unternehmens beschäftigte Arbeitnehmer unterschiedlich behandelt werden, obwohl sie dieselbe oder ähnliche Arbeit verrichten, wie die in der Muttergesellschaft Beschäftigten. Darüber hinaus werden die Arbeitnehmer durch die neuen Gesetze auch vor prekären Beschäftigungsverhältnissen geschützt, da ein befristeter Vertrag nur dann geschlossen werden kann, wenn er eine Beschäftigung betrifft, die in Mauritius nur temporär durchgeführt werden kann.“