Am Donnerstag, 14. Dezember 2017, unterzeichneten Rik Vandenberghe, CEO der BESIX-Gruppe sowie der Personalverstand des Konzerns, Geert Aelbrecht, mit dem Generalsekretär der Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI), Ambet Yuson, sowie mit Guy Winandy, dem Vorsitzenden des Europäischen Betriebsrats der BESIX-Gruppe ein internationales Rahmenabkommen über faire Beschäftigungsstandards
Das Ziel des Abkommens besteht in der Förderung und dem Schutz des Wohlergehens aller bei BESIX beschäftigten Arbeitnehmer. Es unterstreicht das Interesse der BESIX-Gruppe an fairen Beschäftigungsstandards für ihre Arbeitnehmer, unabhängig von deren Alter, Geschlecht, Rasse, Religion, politischer Einstellung oder ihres Glaubens sowie unabhängig davon, ob sie in einer Ehe oder Partnerschaft leben, ob sie Menschen mit einer Behinderung sind oder ob sie schwanger oder im Mutterschutz sind. Das Abkommen basiert auf einem breiten Spektrum internationaler Beschäftigungsstandards, wie etwa die ILO-Kernübereinkommen und andere Menschenrechtsinstrumente[1].
Das Abkommen bezieht sich auf alle Standorte der BESIX-Gruppe weltweit.
Der Konzern verfolgt die Zielsetzung, bei der Schaffung von nachhaltigen Lösungen für eine bessere Welt mit gutem Beispiel voranzugehen und verpflichtet sich dazu, Verbesserungen hin zu fairen Arbeitsstandards an allen Standorten weltweit umzusetzen.
Diese Regelung war bereits im BESIX-Verhaltenskodex von März 2014 enthalten. Die Umsetzung der Vereinbarung wird von einer Referenzgruppe überwacht, die sich aus Mitarbeitern der BESIX-Gruppe, Vertretern der BHI, dem Europäischen Betriebsrat sowie aus Vertretern aus belgischen BHI-Mitgliedsgewerkschaften zusammensetzt.
Rik Vandenberghe, CEO der BESIX-Gruppe unterstreicht: „BESIX verpflichtet sich seit 1909 dazu, für seine Mitarbeiter sowohl auf den Baustellen als auch im Verwaltungsbereich die bestmöglichen Arbeitsbedingungen zu schaffen. So entsprechen wir nicht nur der bestehenden nationalen und internationalen Gesetzgebung, sondern ergreifen darüber hinaus zusätzliche Maßnahmen, um die von uns eingeleiteten Schritte noch effizienter zu gestalten. So haben wir bereits seit ein einigen Jahren unsere Verpflichtungen gegenüber den Menschenrechten und dem Wohlergehen am Arbeitsplatz in unseren internen Verhaltenskodex integriert. Durch die Unterzeichnung dieser Vereinbarung möchten wir unsere Verpflichtung zur Achtung und Förderung der Menschenrechte auch der Außenwelt deutlich machen. Wir sind der Ansicht, dass wir so Veränderungen bewirken und positiven Einfluss auf das Leben unserer Mitarbeiter, die Gemeinschaften, in denen sie leben sowie auf die Gesellschaft insgesamt nehmen können.”
Geert Aelbrecht, Personalvorstand der BESIX-Gruppe unterstreicht: „Bei uns stehen die Menschen an erster Stelle. Ihr Wohlergehen ist eine der wichtigsten Prioritäten bei unserem Handeln. Daran orientieren wir uns bereits bei unseren Einstellungsverfahren. Darüber hinaus versuchen wir sicherzustellen, dass unsere Beschäftigten wie auch unsere Subunternehmer von den besten Arbeits- und Lebensbedingungen profitieren. Unsere Verpflichtungen in diesen Vereinbarungen sind keine leeren Worte. Sie stellen das Fundament dafür dar, wie wir unsere Geschäfte gestalten wollen. Darüber hinaus sind sie eine Richtschnur für kontinuierliche Versbesserungen. Wir werden sämtliche Mitarbeiter – vom Top-Management bis zu den lokalen Führungskräften, Arbeitnehmern und ihren Vertretern sowie die Vertreter für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz – in die Umsetzung und die Einhaltung des Rahmenabkommens einbinden.”
BHI-Generalsekretär Ambet Yuson betonte: „Diese Vereinbarung soll den Bauarbeitern die Möglichkeit geben, ihre Rechte vollumfänglich auszuüben. So können sie eine aktive Rolle im Aufbau ihrer Zukunft spielen und in Würde arbeiten und leben. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit der BESIX-Gruppe auf der Grundlage dieser gemeinsamen Werte und Verpflichtungen”.
Guy Winandy, der Vorsitzende des Europäischen Betriebsrats der BESIX-Gruppe „begrüßt dieses umfassende internationale Rahmenabkommen. Wir sind sehr erfreut darüber, dass der Europäische Betriebsrat über seine Prozesse des sozialen Dialogs den Anstoß für den Abschluss dieser Vereinbarung geben konnte. Das Abkommen basiert auf für Europa aber auch für den Rest der Welt angemessene internationalen Standards. Wir werden im Rahmen unserer Sitzungen regelmäßig über die Fortschritte im Kontext dieser Vereinbarung berichtent”.
Das internationale Rahmenabkommen ist in allen BESIX-Konzerngesellschaften sowie bei sämtlichen Subunternehmen und Lieferanten gültig.
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[1] Such as the UN Guiding Principles on Business and Human Rights, the OECD Guidelines for Multinational Enterprises, the ILO Tripartite Declaration of Principles on Multinational Enterprises and Social Policy, and the ILO fundamental rights at work Declaration.