Deutschland: Gewerkschaften gegen Verletzungen der Arbeitnehmerrechte aufgrund von Covid-19

25 March 2020 09:52


Am 17. März traf sich der DGB mit Vertretern des Arbeitgeberverbandes und des Ministeriums für Arbeit und Soziales, um über mögliche Maßnahmen angesichts der Corona-Krise zu sprechen. Da es sich hier um eine schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, der Lebensgrundlage der Arbeitnehmer und der Wirtschaft handelt, stimmten Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgeber darin überein, gemeinsam die Verantwortung im Kampf gegen die Pandemie zu tragen. Von Gewerkschafts- und Arbeitgeberseite erging die Bitte an die Regierung, einen umfassenden Plan zu erarbeiten, wie einer möglichen Rezession entgegengewirkt werden kann.  

Trotz des Treffens zeigten sich die Arbeitgeber den Gewerkschaften zufolge nicht übermäßig zugänglich für deren wirtschaftliche und soziale Forderungen.

So fordert insbesondere die IG Metall, dass Arbeitnehmer zusätzlich zum Kurzarbeitergeld eine Lohnunterstützung erhalten. Das deutsche Gesetz sieht ein Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 % des Nettolohns vor, 67 % für Beschäftigte mit Kindern. Die Gewerkschaften fordern eine Aufstockung auf 90 % durch die Arbeitgeber.

Sie betonen, dass die Arbeitnehmer von der durch Covid-19 ausgelösten Rezession höchstwahrscheinlich am härtesten betroffen sein werden. Die staatliche Kfw-Einwicklungsbank solle daher sicherstellen, dass Unternehmen die nötige Liquidität haben. Zudem fordern sie Konsumschecks für die Arbeitnehmer. 

Ebenso befürchten die Gewerkschaften, dass Beschäftigte, die den öffentlichen Nahverkehr nutzen, sich infizieren könnten. Sie drängten darauf, dass Heimarbeit ermöglicht wird, wo immer dies geht. Die Gewerkschaften unterstrichen, dass die Arbeitgeber einen Antrag auf Heimarbeit nur aus gutem Grund ablehnen dürfen sollten.

Ebenso brachten sie bei den Arbeitgebern noch einmal vor, dass die Arbeitnehmerrechte während der Pandemie nicht beschnitten werden dürfen. Sie warnten die Arbeitnehmer davor, Kündigungs- und Änderungsverträge zu unterschreiben, die ihnen vom Arbeitgeber vorlegt werden. Die BHI-Mitgliedsverbände sagten, die Situation sei zwar problematisch, doch bestehe kein Grund, „freiwillig“ einen Arbeitsvertrag zu beenden. Unter keinen Umständen sollen Arbeitnehmer in einer Zeit der Krise und Sorge solche Verträge unterschreiben. Die Gewerkschaften empfehlen stattdessen dringend, dass die Beschäftigten sich zunächst bei ihnen und/oder bei den Anwälten der DGB Rechtsschutz GmbH umfassend informieren.

Darüber hinaus bestehen die Gewerkschaften darauf, dass die Arbeitgeber ohne Einbeziehung der Betriebsräte keinen Zwangsurlaub, Zwangswechsel oder Kurzarbeit wegen Covid-19 anordnen dürfen. Die Gewerkschaften fordern, dass die Arbeitnehmer beim Krisenmanagement eng eingebunden werden, und dass dieses demokratisch abläuft.